Rechtsgrundlagen
Abwassersatzung
Die Abwassersatzung regelt das öffentlich-rechtliche Verhältnis zwischen der Landeshauptstadt Schwerin (SAE) als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft und den zum Anschluss und zur Benutzung der öffentlichen bzw. dezentralen Entwässerungsanlagen Berechtigten und Verpflichteten.
Abwassergebührensatzung
In der Abwassergebührensatzung sind Regelungen zum Gebührenschuldner, zu Maßstab und Höhe der einzelnen Gebührenarten sowie zur Zahlung enthalten.
1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt Schwerin – Landeshauptstadt Schwerin (Abwassergebührensatzung) ab 01.01.2023 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt Schwerin – Landeshauptstadt Schwerin (Abwassergebührensatzung) ab 01.01.2023
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt Schwerin (Abwassergebührensatzung) ab 01.01.2021
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt Schwerin (Abwassergebührensatzung) ab 01.01.2021
Eigenbetriebssatzung
In der Eigenbetriebssatzung sind die Aufgaben und Bereiche der Schweriner Abwasserentsorgung als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin sowie die Befugnisse der Werkleitung und des Werkausschusses festgelegt.
Die aktuelle Satzung gilt in der Fassung der 3. Änderungssatzung, veröffentlicht am 21.02.2022.
Lesefassung aktuell
Rechtsgrundlagen bis 31.12.2020
Die Landeshauptstadt Schwerin hat zum 01.01.2021 das Abwasserentsorgungsverhältnis von einer privat-rechtlichen auf eine öffentlich-rechtliche Grundlage umgestellt. Die bis zum 31.12.2020 geltenden Regelungen finden Sie hier:
Abwassersatzung gültig bis 31.12.2020
Anlage_1_zur_Abwassersatzung_Einleitbedingungen
Anlage_2_zur_Abwassersatzung- Grenzwerte
Allgemeine Entsorgungsbedingungen (AEB) gültig bis 31.12.2020
Preisblatt_für_Benutzungsentgelte_gültig_bis_31.12.2020
Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Schwerin beinhaltetete wichtige Informationen bezüglich abflussloser Sammelgruben und deren Nachweis auf Dichtheit.