Neubau

1. Antragstellung
Zum Anschluss an eine öffentliche Entwässerungsanlage bzw. zur Änderung des Anschlusses zur Ableitung von Abwasser ist eine Anschlusserlaubnis erforderlich. Dazu ist durch den Grundstückseigentümer ein Antrag Abwassersatzung auf Erlaubnis zum Anschluss an die SAE zu stellen. Durch den Grundstückseigentümer ist die Anschlusserlaubnis mindestens zwei Monate vor Baubeginn der Grundstücksentwässerungsanlage schriftlich bei der Landeshauptstadt Schwerin (SAE) zu beantragen.

Der Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage muss enthalten:
Erläuterungsbericht mit Beschreibung des Vorhabens und seiner Nutzung
Einen mit Nordpfeil vorgesehenen Lageplan im Maßstab 1:500
Entwässerungszeichnung
Weitere Angaben, die im Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage enthalten sein müssen, finden Sie in der Abwassersatzung der Landeshauptstadt Schwerin, § 8.

2. Erteilen der Anschlusserlaubnis
Nach Vorlage des Antrages entscheidet die Landeshauptstadt Schwerin (SAE), ob und in welcher Weise das Grundstück an die öffentlichen Entwässerungsanlagen anzuschließen ist und erteilt dem Grundstückseigentümer eine schriftliche Erlaubnis mit Festlegung eines Anschlusspunktes an die öffentliche Entwässerungsanlage und erteilt ggf. Auflagen, die bei der Herstellung des Anschlusses bzw. der Einleitung von Abwasser zu erfüllen sind.

Auf Verlangen hat der Grundstückseigentümer nachzuweisen, dass das abzuleitende Abwasser unschädlich ist oder durch geeignete Maßnahmen so behandelt wird, dass es unbedenklich in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden darf
Abwassersatzung der Landeshauptstadt Schwerin, § 4).

Wichtige Hinweise zur Anschlusserlaubnis
Jede Änderung oder Erweiterung der Grundstücksentwässerungsanlage sowie eine Veränderung der Art und des Umfanges der Benutzung bedarf der Erlaubnis durch die Landeshauptstadt Schwerin (SAE).

Vor Erteilung der Anschlusserlaubnis darf mit der Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage nicht begonnen werden. Die Erlaubnis erlischt, wenn innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung nicht begonnen oder wenn die Ausführung zwei Jahre unterbrochen worden ist.

Zum Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal wird durch die SAE mit Erteilen der Anschlusserlaubnis ein Anschlusspunkt vorgegeben. Die Verlegung der Hausanschlussleitung vom vorgegebenen Anschlusspunkt bis zum Haus (Grundstücksentwässerungsanlage) ist durch den Grundstückseigentümer zu beauftragen und zu finanzieren. Die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage hat durch eine Fachfirma zu erfolgen.

Abwasser darf nur über eine von SAE genehmigte Grundstücksentwässerungsanlage abgeleitet werden. Bei Anschluss des Grundstückes an eine öffentliche Trennkanalisation ist das Niederschlagswasser nur an den Regenwasserkanal und das Schmutzwasser nur in den Schmutzwasserkanal einzuleiten.

Werden Gebäudeteile an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, so hat sich der Grundstückseigentümer mit Herstellung des Hausanschlusses gegen Rückstau zu sichern.

Was ist Rückstau?
Kellerüberflutung ist eine ärgerliche und aufwendige Angelegenheit für den Hausbesitzer. Wie kann es dazu kommen?

Das auf den Grundstücken anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser wird in Schwerin überwiegend über Freigefällekanalisation und Abwasserpumpwerke abgeleitet. Die Freigefällekanäle unterteilen sich in Schmutzwasser-, Regenwasser- und Mischwasserleitungen.

Die beiden ersten Leitungsarten dienen der getrennten Ableitung von Schmutz- bzw. Regenwasser. In Mischwasserleitungen wird Schmutz- und Regenwasser zusammen abgeleitet.

Die Größe der Rohrleitungen wird auf Grundlage von geltenden Normen für die Ableitung bestimmter Abwassermengen ausgelegt. Bei Freigefällekanälen zählen die Schächte bis zur Unterkante der Schachtabdeckungen zum Stauraum der Leitung. Man geht bei der Planung der Rohrleitungen davon aus, dass unter bestimmten Betriebszuständen ein Aufstau bis zur Oberkante der Schächte erfolgt.
Dies kann zum Beispiel bei starkem Niederschlag, bei Leitungsverstopfungen, bei Kanaleinstürzen oder Ausfällen von Abwasserpumpwerken geschehen. Auch bei planmäßigen Arbeiten am Leitungsnetz – wie Kanalreinigung und -inspektion, Kanalsanierung oder Erneuerung von Kanalabschnitten – wird das zulaufende Wasser im Netz zurückgehalten und gespeichert. Diesen Zustand im Kanalnetz bezeichnet man als Rückstau.

Bei falscher oder fehlender Sicherung kann ein Rückstau zu Überflutung von Kellern führen.

Wer hat sich gegen Rückstau zu sichern?

Vor den Folgen des Rückstaus muss sich jeder Grundstückseigentümer selbst schützen. Die SAE haftet nicht für daraus entstehende Schäden.

Nachzulesen in der Abwassersatzung der Landeshauptstadt Schwerin (§ 11) wurde eine Rückstauebene definiert, bis zu deren Höhe der Wasserstand im Kanalnetz steigen kann. In Schwerin ist dies die Höhe der Schachtabdeckungen des ersten nach der Einleitstelle befindlichen Schachtes. Die unterhalb dieser Ebene liegenden Schmutzwasserabläufe der Gebäude sind nach DIN 1986 durch die Installation entsprechender Rückstauverschlüsse oder Abwasserhebeanlagen gegen Rückstau zu schützen.

Regenwasserabläufe, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, dürfen nicht unmittelbar an die öffentlichen Kanalisationsanlagen angeschlossen werden. In diesen Fällen ist das Regenwasser z.B. durch Pumpwerke über die Rückstauebene zu heben.

Vor dem Schaden klug sein
Bei den meisten Überflutungen von Kellern und anderen unterhalb der Rückstauebene liegenden Räumen lag die Ursache in fehlendem bzw. unsachgemäßem Schutz vor Rückstau.

Wiederholt treten folgende Fehler auf:

Es ist kein Schutz vor Rückstau vorhanden, d.h. es sind keine Rückstauverschlüsse bzw. Abwasserhebeanlagen installiert.
Es sind falsche Rückstauverschlüsse vorhanden, es gibt Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser und für fäkalienfreies Abwasser.
Die gesamte Grundstücksentwässerung ist über den Rückstauverschluss abgesichert. Über Rückstauverschlüsse dürfen jedoch nur die Ablaufstellen gesichert werden, die unterhalb der Rückstauebene liegen und auf deren Benutzung man bei Rückstau verzichten kann. Alle anderen Ablaufstellen sind am Rückstauverschluss vorbei zu führen. Ansonsten ist bei Rückstau die Benutzung von höhergelegenen Toiletten, Waschbecken usw. nicht möglich.
Direkter Anschluss von Regeneinläufen: Besonders Einläufe von Kellereingängen stauen zurück und überfluten so Kellerräume.

Vor der Nachrüstung bzw. Erstinstallation von Anlagen zur Rückstausicherung, sollten Sie sich unbedingt fachlichen Rat einholen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Installateur oder Ingenieur für Haustechnik zu wenden, der den entsprechenden Fachkundenachweis besitzt oder sich direkt bei uns zu informieren.